Bundeseinheitliche Regelungen
Die Angleichung der arbeitsrechtlichen Bestimmungen an die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sollte bundeseinheitlich erfolgen und nicht nur in Einzelfällen auf Einrichtungsebene erzielt werden. Es sollte in der Diakonie weiterhin bei flächendeckend geltenden Tarifregelungen bleiben. Denn durch ein standardisiertes Tarifsystem, mit dem überregional die materiellen Arbeitsbedingungen geregelt werden, kann die betriebliche Personalverwaltung entlastet und die Betriebsebene von Konflikten um die Entgeltfindung frei gehalten werden.
Neben der Überarbeitung der materiellen Arbeitsbedingungen in der Diakonie bedarf es dazu der Klärung von ethischen, ökonomischen und organisatorischen Leitbildern in der Diakonie. Die Interessenpluralität auf der einen und die sich deckenden Interessen der Dienstnehmer- und Dienstgeberseite auf der anderen Seite müssen herausgearbeitet werden.