Ein modernes Tarifsystem für die Diakonie

Mit den veränderten sozialstaatlichen Anforderungen an die Unternehmenstätigkeit sozialer Dienstleister wird die effektive und effiziente Gestaltung der innerbetrieblichen Abläufe für diakonische Träger und Einrichtungen immer wichtiger. Die Klientenorientierung muss zentraler Aspekt der Personalwirtschaft werden. Budget- und Qualitätsmanagement müssen unterstützt werden durch ein modernes, flexibles Vergütungssystem.

Wenn im Wettbewerb des Marktes das tatsächliche Ergebnis sowie die Qualität sozialer Dienstleistungen über die Position auf dem sozialen Markt entscheiden, muss eine gerechte Bezahlung Arbeitsergebnisse und Qualitätsmaßstäbe verstärkt berücksichtigen.

Das Arbeits- und Tarifrecht in der Diakonie muss die Arbeit diakonischer Träger unterstützen und folgenden Zielsetzungen grundlegend genügen:

  • Schaffung sicherer, überschaubarer und nachvollziehbarer kollektiver Arbeitsrechtsregelungen.
  • Einführung eines aufgaben- und ergebnisbezogenen Entgeltsystems mit variablen Entgeltbestandteilen.
  • Vermeidung einer weitergehenden Zersplitterung des kollektiven Arbeitsrechts in der Diakonie durch Entwicklung einheitlicher Tarifregelungen, in denen einrichtungsbezogene oder regionale Besonderheiten Berücksichtigung finden.

Aspekte eines modernen Tarifsystems