Flexibilität

Moderne tarifliche Regelungen müssen zudem flexible Anpassungsmöglichkeiten für Unternehmen beinhalten. Im Tarifwerk sollten arbeitsrechtliche Gestaltungsfreiräume definiert werden (so genannte »Öffnungsklauseln«).

Öffnungsklauseln erlauben es Unternehmen auf betrieblicher Ebene einzelne tarifliche Regelungen flexibel an die herrschenden ökonomischen Rahmenbedingungen in bestimmten Branchen, Regionen und Tätigkeitsfeldern anzupassen. Sie tragen damit entscheidend zur Zukunftssicherung von Angeboten in schwierigem Marktumfeld bei. 

Diese Gestaltungsoptionen sollten über Mittel zur Abwendung einer akuten Notsituation hinausgehen und längerfristig gelten. Damit kann die Flächenwirkung des Tarifwerks gesichert werden.