Die Geschäftsführung
Der Geschäftsführung obliegt die Erledigung der laufenden Verbandsgeschäfte. Der/die Geschäftsführer/in bzw. die Geschäftsführer/innen ist/sind besondere Vertreter/innen im Sinne von § 30 BGB. Er/sie vertritt/vertreten den Verband im Rahmen seiner/ihrer Zuständigkeit gem. § 9 der Satzung.
Geschäftsführer des Verbandes ist RA Ingo Dreyer.