Im Markt für soziale Dienstleistungen

Über Jahrzehnte orientierte sich die freie Wohlfahrtspflege bei der Gestaltung ihrer arbeitsrechtlichen Bestimmungen an den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes. Mit der Ökonomisierung des Sozialstaats allerdings haben diese Regelungen ihre Bedeutung als Leitwährung für die freie Wohlfahrtspflege eingebüßt.

Denn auf Grund der anhaltenden Privatisierung staatlicher Sozialeinrichtungen ist der Anwendungsbereich der Tarife des öffentlichen Dienstes stark geschrumpft. Gleichzeitig hat sich mit der Zunahme von privat-gewerblichen Anbietern im Sozialmarkt die Zahl der Einrichtungen deutlich erhöht, in denen andere arbeitsrechtliche Regelungen zur Anwendung kommen.

Zu den Realitäten des Sozialmarktes passen die in der Diakonie gegenwärtig geltenden, an den öffentlichen Dienst angelehnten Tarife nicht mehr. Sie sind für die staatliche Verwaltung konzipiert und nicht für moderne Dienstleistungsunternehmen, die in Konkurrenz zu anderen Anbietern stehen. Für die Einrichtungen wird es daher zunehmend schwieriger, unter Anwendung dieser Tarife wettbewerbsfähig zu bleiben. Dafür gibt es deutliche Anzeichen: So sahen sich in den vergangenen Jahren eine wachsende Zahl diakonischer Unternehmen gezwungen, so genannte „Notlagenregelungen" in Anspruch zu nehmen bzw. Arbeitsverhältnisse aus dem Anwendungsbereich der diakonischen Tarife auszulagern.