03.03.10

Arbeitsgericht bestätigt kirchliches Konzept der Sozialpartnerschaft

 

Die Evangelische Landeskirche von Westfalen hat heute folgende Pressemitteilung veröffentlicht:

"Gott kann man nicht bestreiken"

Kirche und Diakonie siegen vor dem Arbeitsgericht -
Das Arbeitsgericht hat den "Dritten Weg" von Kirche und Diakonie bestätigt.

Streiks und Aussperrung wird es in Kirche und Diakonie auch künftig nicht geben: Das Arbeitsgericht Bielefeld hat mit seinem Urteil am heutigen Mittwoch (3.3.) das kirchliche Konzept der Sozialpartnerschaft des „Dritten Wegs“ bestätigt. Danach stehen Streik und Aussperrung im Widerspruch zum kirchlich-diakonischen Selbstverständnis.

Die Evangelische Kirche von Westfalen und ihr Diakonisches Werk, die Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe e.V. und einzelne diakonische Träger hatten im September 2009 Klage gegen Streikaufrufe der Gewerkschaft ver.di eingereicht. Der Klage hatten sich auch die Ev.-luth. Kirche Hannovers und ihr Diakonisches Werk angeschlossen. Mit der Entscheidung steht fest: Die Streikaufrufe in diakonischen Einrichtungen im Herbst letzten Jahres waren unzulässig und dürfen künftig nicht wiederholt werden.

Gegenseitige Druckmittel sind ausgeschlossen

„Kirchen und Diakonie steht das grundgesetzlich geschützte kirchliche Selbstbestimmungsrecht zu, das ihnen die Möglichkeit einräumt, ihre Arbeitsbedingungen selbst zu regeln“, erläutert Pastor Günther Barenhoff, Sprecher des Vorstands der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe e.V. „Im kirchlichen Arbeitsrecht sind gegenseitige Druckmittel wie Streiks und Aussperrungen ausgeschlossen.

Der gemeinsame christliche Auftrag an alle kirchlich-diakonischen Beschäftigten, Hilfebedürftige zu unterstützen, darf nicht durch Arbeitskampfmaßnahmen unterbrochen werden.“ Deswegen haben Kirchen und Diakonie eigene Verfahren zur Konfliktlösung: Im Streitfall ist ein verbindliches Schlichtungsverfahren einer paritätisch besetzten Kommission mit einem unabhängigem Vorsitzenden vorgesehen.

Zuversichtlich mit Blick auf weitere Instanzen

Barenhoff begrüßt die richterliche Entscheidung: „Gott kann man nicht bestreiken. Das ist unser Leitgedanke - und der ist heute vor Gericht bestätigt worden.“ Das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld ist zwar noch nicht rechtskräftig. Aber für Landeskirchenrat Henning Juhl ist klar: „Wir sind zuversichtlich, dass auch weitere Instanzen Streiks und Streikaufrufe in kirchlichen Einrichtungen nicht zulassen werden.“

Quelle: www.ekvw.de, 3.3.2010