Tarifliche Selbstbestimmung
Über Jahrzehnte haben sich die arbeitsrechtlichen Regelungen in der Diakonie am Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) und damit an den Gehaltsstrukturen des öffentlichen Dienstes orientiert. Dies war in der Vergangenheit angemessen, als diakonische Dienste nach dem sog. "Selbstkostendeckungsprinzip" und damit unter ähnlichen Rahmenbedingungen arbeiteten wie die der öffentlichen Verwaltung.
Unter den gegenwärtigen Bedingungen privat-gewerblicher Konkurrenz besteht jedoch für die Diakonie die Notwendigkeit, eigene Tarifregelungen zu entwickeln, die den marktspezifischen Zwängen und neuen qualitativen Herausforderungen entsprechen, unter denen die Träger und Einrichtungen der evangelischen Wohlfahrtspflege heute ihre Dienste erbringen.
Das verfassungsrechtlich gewährte kirchliche Selbstbestimmungsrecht bietet die Grundlage und den Rahmen für Tarif- und Arbeitsrechtsregelungen, die sich an den Besonderheiten kirchlicher und diakonischer Dienste ausrichten.