Bundesarbeitsgericht stärkt das kirchliche Arbeitsrecht
Zum heutigen Beschluss des Bundesarbeitsgerichts im Fall Egenberger erklärt der Hauptgeschäftsführer des Verbandes diakonischer Dienstgeber in Deutschland, Dr. Max Mälzer:
„Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts stärkt das kirchliche Arbeitsrecht sowie das verfassungsrechtlich geschützte Selbstbestimmungsrecht von Kirche und Diakonie. Zu begrüßen ist, dass das BAG im Anschluss an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom vergangenen Herbst für zusätzliche rechtliche Klarheit gesorgt hat.
Die Frage, in welchen Positionen eine glaubwürdige Vertretung des kirchlichen Ethos an eine Kirchenmitgliedschaft geknüpft wird, liegt im Verantwortungsbereich der jeweiligen Religionsgemeinschaft und der ihnen zugeordneten Dienstgeber. Die Anfang 2024 novellierte Mitarbeitendenrichtlinie bietet hierfür eine tragfähige Grundlage.
Insgesamt zeigt sich, dass das kirchliche Arbeitsrecht zeitgemäß ausgestaltet ist und einen klaren Rahmen setzt, der sowohl Weltoffenheit und Vielfalt ermöglicht als auch das christliche Profil diakonischer Unternehmen wirksam sichert.“
Zum Hintergrund
Im Jahr 2018 hatte das Bundesarbeitsgericht der konfessionslosen Bewerberin Vera Egenberger eine Entschädigung von knapp 4.000 Euro zugesprochen. Sie hatte sich erfolglos beim Evangelischen Werk für Diakonie und Entwicklung (EWDE) auf eine Referentenstelle beworben und anschließend geklagt. Das Gericht ging von einer Diskriminierung aus religiösen Gründen aus.
Gegen diese Entscheidung legten das EWDE und die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) gemeinsam Verfassungsbeschwerde ein. Diese war erfolgreich, sodass das Bundesarbeitsgericht den Fall erneut entscheiden musste.
Inhaltlich geht es im Kern um die Frage, wann und unter welchen Voraussetzungen die Kirchenmitgliedschaft in kirchlich-diakonischen Einrichtungen als Einstellungsvoraussetzung zulässig ist. Entscheidend ist dabei, dass kein Verstoß gegen das Antidiskriminierungsrecht vorliegt. Dem Verfahren lag noch die alte Fassung der sogenannten Loyalitätsrichtlinie zugrunde, die inzwischen als Mitarbeitendenrichtlinie bezeichnet wird.
Hier finden Sie die offizielle Pressemitteilung der Diakonie Deutschland und der EKD.
Ansprechpartner
Tobias-B. Ottmar
Referent für Öffentlichkeitsarbeit und Verbandskommunikation
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