Arbeitskämpfe in diakonischen Einrichtungen bleiben unzulässig

Berlin/Erfurt, 12.11.2025 - Zum heutigen Urteil des Arbeitsgerichts Erfurt (vgl. Pressemitteilung der Diakonie Mitteldeutschland vom 12. November 2025) erklärt die Vorstandsvorsitzende des Verbandes diakonischer Dienstgeber in Deutschland (VdDD), Johanne Hannemann:
 
„Innerhalb kurzer Zeit hat erneut ein Gericht das im Grundgesetz garantierte kirchliche Selbstbestimmungsrecht gestärkt. Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts im sogenannten ,Fall Egenberger' hat nun das Arbeitsgericht Erfurt klargemacht, dass der kirchliche Weg der Arbeitsrechtssetzung mit dem Verzicht auf Arbeitskämpfe rechtmäßig ist. Für die Klientinnen und Klienten in diakonischen Einrichtungen ist das eine gute Nachricht: Sie können sich auf die Versorgung verlassen. Zugleich ist klar: Die Interessen der Dienstgeber und Dienstnehmer werden in den Arbeitsrechtlichen Kommissionen adäquat abgebildet – und bei Konflikten gibt es eine verbindliche Schlichtung. Verständigung und Konsens statt Konfrontation – das entspricht unseren christlichen Werten.“

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Herr Tobias Ottmar trägt eine ovale Brille, einen Bart und ein weißes Hemd.
Tobias-B. Ottmar

Referent für Öffentlichkeitsarbeit und Verbandskommunikation