Ohne langfristige Finanzierung keine Digitalisierung

Berlin, 12.09.2023. Das Verbändebündnis Digitalisierung in der Pflege sieht Verbesserungsbedarf in dem jüngst in Kraft getretenen Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) und dem Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz – DigiG).

Die Gesetze sind aus Sicht des Bündnisses wichtige erste Schritte auf dem Weg, die Potenziale der Digitalisierung zu heben. Im Bereich der Akut- und Langzeitpflege greifen die Maßnahmen jedoch nicht weit genug. Im Bündnis haben sich acht Verbände aus dem Sozial-, Pflege- und Gesundheitswesen zusammengetan, um die Digitalisierung der Pflege voranzubringen.

Forderung: Dauerhafte Finanzierung

Der Hauptkritikpunkt der Verbände: Es fehlt nach wie vor eine langfristige Finanzierung der digitalen Infrastruktur in den Einrichtungen der ambulanten, teil- und vollstationären Akut- und Langzeitpflege. Zur Verfügung stehen bislang nur Einmalzahlungen, die oftmals schon ausgeschöpft sind, sowie Pauschalen zur Finanzierung der Telematikinfrastruktur (TI). Die Kosten für Personal, Wartung, fortlaufende Schulungen, technische Nachrüstungen sowie Updates und weitere Folgeaufwendungen werden nicht berücksichtigt. Die digitale Infrastruktur in den Einrichtungen umfasst neben der TI insbesondere auch Anwendungen zur Pflegeplanung, Pflegedokumentation, Tourenplanung, Dienstplanung sowie digitale Assistenzsysteme oder KI in der Pflege.

Diese Kosten fallen nicht nur einmalig an und können nicht allein durch die zu Pflegenden getragen werden, warnt das Bündnis. Sie müssten auf Dauer in den Verhandlungen der Leistungsentgelte angemessen berücksichtigt werden. Sinnvoll wäre beispielsweise eine bundeseinheitliche Digitalisierungspauschale pro Pflegetag oder pro Pflegeeinsatz.

Das Bündnis bewertet die Angleichung der Finanzierungsgrundlagen der Telematikinfrastruktur für die Pflege an die TI-Pauschale der Ärzteschaft zusätzlich als kritisch. Hier werden Finanzierungsvereinbarungen ohne valide Daten auf Jahre festgelegt. Die Bereitstellung der Daten für die TI wird dauerhaft Personal- und Infrastrukturkosten in den Pflegeeinrichtungen nach sich ziehen, beispielsweise für Schnittstellen und Datenaktualisierungen.

Das Bündnis appelliert an die Politik, endlich Regelungen einer nachhaltigen Finanzierung der Digitalisierung für die Pflegeeinrichtungen zu schaffen. Die Expertise aller relevanten Akteure ist zudem transparent, fortlaufend und verlässlich in den Prozess der Gestaltung der Pflegedigitalisierung einzubeziehen.

Über das Verbändebündnis "Digitalisierung in der Pflege"

Um die Digitalisierung auch in der Pflege in Deutschland voranzubringen, haben sich Verbände aus dem Sozial-, Pflege- und Gesundheitswesen im Jahr 2020 zum Bündnis "Digitalisierung in der Pflege" zusammengeschlossen. Der Verband diakonischer Dienstgeber in Deutschland (VdDD e. V.) hat das Bündnis mitinitiiert.

Zum Bündnis gehören:

  • Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg e. V.)
  • Care for Innovation  – Innovation pflegen e. V.
  • Deutscher Evangelischer Verband für Altenarbeit und Pflege (DEVAP e. V.)
  • Deutscher Pflegerat (DPR e. V.)
  • Fachverband Informationstechnologie in Sozialwirtschaft und Sozialverwaltung (Digitalverband FINSOZ e.V.)
  • Verband für Digitalisierung der Sozialwirtschaft (vediso e. V.)
  • Verband diakonischer Dienstgeber in Deutschland (VdDD e. V.)
  • Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland e. V. (VKAD).

Ansprechpartner


Alexander Wragge
Alexander Wragge

Referent für digitale Kommuni­kation und politische Netzwerk­arbeit