Der Geschäftsführung obliegt die Erledigung der laufenden Verbandsgeschäfte. Sie hat die Interessen aller Verbandsmitglieder entsprechend den Beschlüssen der übrigen Verbandsorgane wahrzunehmen. Jeder / jede Geschäftsführer bzw. Geschäftsführerin ist besonderer / besondere Vertreter/in im Sinne von § 30 BGB.
Hauptgeschäftsführer und Bereichsleiter Arbeits- und Tarifrecht ist Dr. iur. Max Mälzer.
Stellvertretender Geschäftsführer und Bereichsleiter Ökonomie ist Rolf Baumann.