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Beschluss der ARK DD zur Vergütung von Ärzten stellt Dienstgeber vor erhebliche Herausforderungen

Am 10. Oktober 2019 hat die Arbeitsrechtliche Kommission der Diakonie Deutschland weitreichende Beschlüsse zur Vergütung ärztlicher Mitarbeitender gefasst: Die Entgelte der ärztlichen Mitarbeitenden werden in drei Schritten um 6,5 v.H. angehoben. Der erste Erhöhungsschritt (2,5 %) tritt rückwirkend zum 1. Januar 2019 in Kraft. Auch die Entgelte für Bereitschaftsdienste wurden angehoben.

Auf Kritik stießen vor allem die Veränderungen im Hinblick auf Anordnungsmöglichkeiten bei Bereitschaftsdiensten und Rufbereitschaften. So gelten ab dem 1. Januar 2020 Einschränkungen hinsichtlich der Anzahl an Diensten im Monat und an Wochenenden: Grundsätzlich müssen Ärzte innerhalb eines Kalenderhalbjahres monatlich im Durchschnitt nur bis zu vier Bereitschaftsdienste leisten. Diese Regelung entspricht dem Tarifabschluss zwischen dem Marburger Bund und der Vereinigung der Kommunalen Arbeitgeberverbände, stellt aber die diakonischen Krankenhäuser – aufgrund anderer Strukturen – vor gravierende Herausforderungen. 

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