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Wohlfahrtspflege wird unter „Corona-Rettungsschirm“ gestellt

Heute hat der Bundestag ein umfangreiches Maßnahmen-Paket beschlossen, um die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie zu mildern. Dazu gehört auch, dass auch für soziale Dienstleister ein sog. „Schutzschirm“ aufgespannt wird. Diese Maßnahmen beinhaltet die Garantie, dass die entstehenden Kosten zu 75 Prozent getragen werden. Der Präsident der Diakonie Deutschland begrüßt den heutigen Beschluss in einer Pressemitteilung.

In den vergangenen Tagen hatte sich die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege mit ihren Mitgliedsverbänden gegenüber der Politik dafür eingesetzt, die sozialen Träger und Einrichtungen unter den „Rettungsschirm“ zu nehmen. Der VdDD befürwortet diese konzertierte und konsentierte Vorgehensweise.

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