PRESSEMITTEILUNG | Ärzte in der Diakonie erhalten mehr Geld

Entgelte steigen rückwirkend zum 1. Januar um 2,2 Prozent und zum 1. Dezember 2015 um weitere 1,9 Prozent

 

Auf der Sitzung der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Deutschland (ARK Diakonie Deutschland) am 5. März 2015 verständigten sich Dienstgeber- und Dienstnehmervertreter auf eine rückwirkende Entgelterhöhung ab 1. Januar 2015 von 2,2 v.H. für die Ärzte in diakonischen Krankenhäusern. Darüber hinaus steigen die Tabellenentgelte zum 1. Dezember 2015 um weitere 1,9 v.H. Die Regelung gilt für alle Direktanwender der Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie Deutschland (AVR DD). 

Bereits Anfang Dezember 2014 hatte die ARK Diakonie Deutschland für sämtliche Mitarbeitenden, mit Ausnahme der Ärzte, eine Gehaltssteigerung von durchschnittlich 2,7 v.H. ab 1. März 2015 bzw. ab 1. Juni 2015 beschlossen. 

Thomas Sopp, Dienstgebervertreter in der ARK Diakonie Deutschland, zur Vereinbarung für die Ärzte vom 5. März 2015: „Nach intensiver Prüfung haben Dienstnehmer und Dienstgeber eine angemessene Lösung erreicht. Wir haben eine Angleichung an die Regelungen in kommunalen Krankenhäusern vorgenommen. Dennoch geht ein Teil der diakonischen Krankenhäuser damit angesichts der strukturellen Unterfinanzierung der Betriebskosten, der unzureichenden Investitionsfinanzierung sowie der Sonderbelastung durch Sanierungsgelder für die kirchliche Zusatzversorgung an seine finanzielle Grenze. Allerdings war dieser Schritt notwendig, um auch in Zukunft für Ärzte attraktiv zu bleiben und im Wettbewerb um die besten Köpfe zu bestehen. Als problematisch erweist sich in den Verhandlungen zunehmend das Vorgehen des Marburger Bundes, der keine hinreichende Rücksicht auf die Gesamtsituation nimmt und damit die Interessen nur einer Berufsgruppe in den Krankenhäusern privilegiert.“ 

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