PRESSEMITTEILUNG | Arbeitsteilige Prozesse nicht einschränken – flexible Optionen für Dienstgeber erhalten

VdDD kritisiert Referentenentwurf zur Änderung des „Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze“

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat Mitte November einen Referentenentwurf zur „Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze“ vorgelegt. Darin enthalten sind mehrere gravierende Veränderungen zu unterschiedlichen Modellen des Fremdpersonaleinsatzes, u.a. sind auch Regelungen zu Werkverträgen betroffen. 

Der Verband diakonischer Dienstgeber in Deutschland e.V. (VdDD) kritisiert diesen Entwurf als zu restriktiv und nicht zielgerichtet. Ingo Dreyer, Hauptgeschäftsführer des VdDD, erklärt dazu: „Die Möglichkeiten des Fremdpersonaleinsatzes sind in einer arbeitsteiligen Wirtschaft nicht wegzudenken. Der Entwurf schafft neue Hürden, wo eigentlich Flexibilität gefragt ist. In der Sozialwirtschaft müssen wir auf unterschiedliche Bedarfe schnell reagieren können. Dies betrifft unter anderem Spezialisten, deren Arbeit in mehreren Einrichtungen eines Trägers gefragt ist. Auch unvorhergesehene Belastungsspitzen, zum Beispiel durch krankheitsbedingte Ausfälle, können dadurch abgemildert werden. Instrumente des Fremdpersonaleinsatzes sind in solchen Situationen unerlässlich, um die Versorgung unserer Kunden und Klienten auf einem hohen Qualitätsniveau sicherzustellen.“

Im Referentenentwurf sind zudem weitreichende Dokumentations- und Berichtspflichten vorgesehen. „Wir brauchen keine weitere Bürokratie, wir brauchen Gestaltungsspielräume und Handlungsfreiheit“, so Ingo Dreyer. „Mit dem jetzt vorgelegten Entwurf wird das Ministerium nicht den Herausforderungen gerecht, denen wir gegenüberstehen. Deswegen setzen wir uns im weiteren Verfahren für erhebliche Korrekturen ein.“

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