PRESSEMITTEILUNG | Christian Dopheide kritisiert wiederholtes Fernbleiben der Dienstnehmer von Diakonie-Tarifverhandlungen

Angerufene Schlichtung kann Hürden für angebotene Vergütungserhöhungen überwinden.

In der Sitzung der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Deutschland (ARK DD) am 12. Januar 2017 konnte erneut kein Beschluss zu Entgelterhöhungen für die Mitarbeitenden im Geltungsbereich der Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie Deutschland (AVR DD) gefasst werden, da die Dienstnehmervertreter den Verhandlungen fern blieben. Die Dienstgeber hatten im Vorfeld der Sitzung ihr Angebot für Vergütungserhöhungen noch einmal erhöht. 

Zusammen mit der bereits zum 1. August 2016 wirksam gewordenen Entgelterhöhung in Höhe von 2,6 Prozent würde dies für die Mitarbeitenden insgesamt Entgeltsteigerungen in den Jahren 2016 / 2017 von 5,3 Prozent und für die ärztlichen Beschäftigten Steigerungen in Höhe von 5,0 Prozent in 2017 / 2018 bedeuten. Außerdem sollen die Einführung der Eigenbeteiligung der Mitarbeitenden an den Aufwendungen für Betriebsrenten und eine Klarstellung zur Gestaltung der tariflichen „Öffnungsklauseln“ Inhalt des Beschlusspakets sein. Letztere gewähren diakonischen Einrichtungen in schwierigen Markt- und Refinanzierungsbedingungen arbeits- und existenzsichernde Spielräume. 

Würde das Angebot der Dienstgeber umgesetzt, ergäben sich für die Mitarbeitenden folgende Entgelte, wie sie die Tarifvergleichsdarstellung zeigt: Grafik Tarifvergleich Entgelte

Dass es trotz des wiederholten Entgegenkommens der Dienstgeberseite seit Juni 2016 zu keinem Beschluss in der ARK DD gekommen ist, enttäuscht und stößt auf Unverständnis. Reale Einkommensverbesserungen verzögern sich damit weiter. Die diakonischen Einrichtungen bekommen noch keine Planungssicherheit. Die AVR DD gelten unmittelbar für über 120.000 Mitarbeitende und sollen der bundesweite Leittarif für die Diakonie sein. 

Die kirchengesetzlichen Grundlagen und die Ordnung der ARK DD sehen für die Fälle des Stillstands der Verhandlungen die Einleitung des Schlichtungsverfahrens vor. Der Vorstandsvorsitzende des Verbandes diakonischer Dienstgeber in Deutschland e.V. (VdDD), Christian Dopheide, dazu: „Durch das wiederholte Fernbleiben der Dienstnehmer ist nun die Situation eingetreten, dass die Einigungsbemühungen zwischen beiden Seiten unter Beteiligung des unparteiischen Schlichters fortzusetzen sind. Damit besteht die Hoffnung, dass im paritätischen Verfahren die Hürden für angebotene Vergütungserhöhungen überwunden werden können.“

Schlichtungsverfahren haben in jüngster Zeit auch im säkularen Bereich z.B. der Bahn und im Luftverkehr zu Lösungen geführt. 

Öffnen Sie die Pressemitteilung mit einer Grafik zu den Entgelten hier als pdf-Dokument.