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PRESSEMITTEILUNG | Diakonie: Entgelte für Mitarbeitende steigen – Corona-Prämie beschlossen

Die Arbeitsrechtliche Kommission der Diakonie Deutschland (ARK DD) hat in ihrer Sitzung am 25. November 2021 eine Entgelterhöhung sowie die Zahlung einer einmaligen Corona-Sonderzahlung beschlossen. Der Beschluss gilt für Mitarbeitende, die nach den Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie Deutschland (AVR DD) vergütet werden, insgesamt rund 180.000 Beschäftigte.

Arbeiten in der Diakonie bleibt attraktiv: Entgelte steigen zum 1. Januar 2022 um 2,2 Prozent

Ab 1. Januar 2022 steigen die Entgelte für nicht-ärztliche Mitarbeitende um 2,2 Prozent, mindestens jedoch um 50 €. Die Vergütungen für Auszubildende und Anerkennungspraktikanten steigen zum selben Zeitpunkt um ebenfalls 2,2 Prozent. Mitarbeitende, die in Wechselschicht arbeiten, profitieren von einer Anhebung der Wechselschichtzulage in zwei Schritten auf 130 €. Zudem wird der Samstagszuschlag auf 15 Prozent des Stundenentgelts erhöht.

Weitere Zulagen für Mitarbeitende in der Pflege

Der Beschluss enthält weitere Zulagen für Praxisanleiter sowie Mitarbeitende mit Fachweiterbildungen in Palliativ-Care und Wundmangement. Weitergebildete Mitarbeitende in der Intensiv- und Anästhesiepflege erhalten eine monatliche Zulage von 150 €.

Corona-Sonderzahlung

Die Arbeitsrechtliche Kommission hat sich auch auf die Zahlung einer Corona-Sonderzahlung im ersten Quartal 2022 geeinigt, um die besonderen Belastungen der Mitarbeitenden während der andauernden Pandemie anzuerkennen. Die Prämie beträgt je nach Entgeltgruppe bis zu 800 €.

„Es ist bedauerlich, dass wir nicht früher zu einer Einigung gekommen sind.  Eine frühzeitige Beschlussfassung – wie sie von der Dienstgeberseite gewünscht war – wäre sowohl für die Einrichtungen als auch für die Mitarbeitenden wichtig gewesen“, kommentiert Dietmar Prexl, alternierender Vorsitzender der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Deutschland und VdDD-Vorstandsmitglied. „Trotz der zeitweise sehr schwierigen und langwierigen Verhandlungen, freuen wir uns, dass wir nun zu einem guten Ergebnis gekommen sind. Der Beschluss zeigt, dass wir im Kommissionsweg gemeinsam Lösungen finden können und die Diakonie auch weiterhin mit guten Gehältern und Arbeitsbedingungen ein attrativer Arbeitgeber ist“, so Prexl weiter.

 

Der Verband diakonischer Dienstgeber in Deutschland e.V. (VdDD) vertritt als diakonischer Bundesverband die Interessen von rund 180 Mitgliedsunternehmen und sieben Regionalverbänden mit mehr als 500.000 Beschäftigten. Schwerpunkte der Verbandsarbeit sind die Weiterentwicklung des kirchlich-diakonischen Tarif- und Arbeitsrechts, Themen aus Personalwirtschaft und -management sowie die unternehmerische Interessenvertretung.

Die Arbeitsrechtliche Kommission der Diakonie Deutschland (ARK DD) regelt die Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie Deutschland (AVR DD). Die ARK DD setzt sich paritätisch aus diakonischen Dienstgeber- oder Dienstnehmervertreter/innen aus dem gesamten Bundesgebiet zusammen. Insgesamt werden rund 180.000 Beschäftigte nach der AVR DD vergütet. Weitere Informationen zur Arbeit der Arbeitsrechtlichen Kommissionen in der Diakonie finden Sie auf www.attraktiver.de.

 

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Pressekontakt:
Frederike Schantz
030/88 47 170 13
presse@v3d.de

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