PRESSEMITTEILUNG | Entgelterhöhungen: 2,6 Prozent mehr für Diakonie-Beschäftigte und 4,0 Prozent mehr für Auszubildende - Strukturelle Veränderungen bleiben notwendig und Gegenstand der Schlichtung

Die Arbeitsrechtliche Kommission der Diakonie Deutschland (ARK DD) hat am 1. Juni 2016 auf Antrag der Dienstgeber eine Entgelterhöhung beschlossen. Ab dem 1. August 2016 erhalten die Beschäftigten, die nach den Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie Deutschland (AVR DD) vergütet werden, 2,6 Prozent mehr Gehalt. Von den Erhöhungen profitieren direkt rund 150.000 Diakonie-Mitarbeitende. Die Entgelte für Auszubildende werden zum 1. August um 4,0 Prozent erhöht. Durch eine Dienstvereinbarung kann die Erhöhung jeweils um bis zu zwei Monate vorgezogen werden, und damit entsprechend bereits zum 1. Juni 2016 erfolgen. Eine Mindestlaufzeit wurde nicht vereinbart. Ärztinnen und Ärzte erhalten bereits seit Dezember 2015 eine höhere Vergütung.

„Mit dem Dienstgeberantrag bringen wir unsere Anerkennung für die geleistete Arbeit und das große Engagement der Mitarbeitenden zum Ausdruck. Die diakonischen Unternehmen erhalten durch den Abschluss Planungssicherheit und können die Erhöhungen in die Verhandlungen mit den Kostenträgern einspeisen“, erklärte Thomas Sopp als Verhandlungsführer der Dienstgeberseite der ARK DD aus dem Evangelischen Krankenhaus Bielefeled (EvKB).

Strukturelle Veränderungen bleiben notwendig

Änderungen zur Tarifstruktur, wie sie die Dienstgeber seit Langem anmahnen, waren nicht Gegenstand dieses Beschlusses. Dietmar Prexl, stellv. Vorstandsvorsitzender der Diakonie Stetten und Vertreter der Dienstgeberseite, forderte die Dienstnehmervertreter dazu auf, konstruktiv an der Gestaltung der Arbeitsbedingungen mitzuwirken. „Wir müssen den verschiedenen Realitäten in den Bundesländern und den Hilfefeldern Rechnung tragen. Die Arbeitsmarktsituation ist regional sehr heterogen. Zudem ist die Refinanzierung unterschiedlich ausgestaltet: Auf diese Aspekte müssen diakonische Unternehmen reagieren können, damit Arbeitsplätze langfristig gesichert werden.“ Die Dienstgeber der ARK DD hatten einige Möglichkeiten zur Flexibilisierung, z.B. eine stärkere Regionalisierung, vorgeschlagen. Die Dienstnehmervertreter hatten hingegen z.B. beantragt, die meisten der sogenannten „Öffnungsklauseln“ abzuschaffen, die den diakonischen Unternehmen in finanziellen Notlagen bzw. zur Sicherung der Leistungsangebote Handlungsspielräume eröffnen.

Entgelte für bisher Beschäftigte sollen bestehen bleiben

Die weiter zu verhandelnden Vorschläge der Dienstgeberseite sehen umfangreiche Übergangs- und Besitzstandsregelungen vor, d.h. alle bisher Beschäftigten erhalten weiterhin ihr vereinbartes Gehalt. Die geforderten Anpassungen beziehen sich ausschließlich auf wenige Berufsfelder, in denen sich die wirtschaftliche Situation besonders schwierig gestaltet und eine stärkere Orientierung an den branchenüblichen Tarifgehältern notwendig macht sowie überwiegend auf neu einzustellende Mitarbeitende. 

Die vorgeschlagenen Änderungen zur Tarifstruktur werden nun in der ersten Runde der Schlichtung verhandelt. Dafür ist ein Termin Mitte Juli angesetzt. 

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