PRESSEMITTEILUNG | Pflege: Ohne Refinanzierung keine nachhaltige Digitalisierung

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  • Verbändebündnis schlägt Lösungen vor

  • Bundesgesundheitsministerium sieht wenig Gestaltungsspielraum

Berlin, 28.11.2023. Das Verbändebündnis Digitalisierung in der Pflege hat sich erneut mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ausgetauscht. Themen waren die Refinanzierung der Digitalisierung und die Einbeziehung der Pflege in die Umsetzung.

Ernüchternd griff das Bündnis die einleitende Antwort des BMG auf, welches wenig Gestaltungsspielraum bei der Refinanzierung der Digitalisierung auf Grund der aktuellen finanziellen Lage sieht. Außerdem verwies das Ministerium auf die Zuständigkeit der Länder und der Selbstverwaltung (Kostenträger) für die Finanzierung der Investitions- und Betriebskosten der Pflege.

Dennoch, nutzenstiftende Digitalisierung der Pflege kann nach Ansicht des Bündnisses nur flächendeckend umgesetzt werden, wenn diese durch Refinanzierung in den Leistungsentgelten sichergestellt wird und der Bund dafür die Rahmenbedingungen schafft. Die Regelfinanzierung müsse auch Digitalisierungskosten berücksichtigen – einmalige Zuschüsse reichen nicht aus. 

Vorschlag: Digitalisierungspauschale

Die Höhe der refinanzierten Beträge sei einer wachsenden digitalen Struktur in den Einrichtungen und Diensten der Akut- und Langzeitpflege und den realen Bedingungen neuer technischer Gegebenheiten anzupassen, unabhängig der ausführenden Stelle (zentral/dezentral). Dazu gehören Erstausstattungen und Investitionsfolgekosten wie z. B. Ausstattungsanpassungen, Lizenzen, Fort- und Weiterbildungskosten sowie die Cybersicherheit. Die Digitalisierung der Pflege umfasse weit mehr als die Telematik-Anbindung, beispielsweise Software-Systeme zur mobilen Pflegedokumentation, Dienstplansysteme oder Service-Roboter.

Eine unzureichende Refinanzierung sieht das Bündnis als eines der Haupthemmnisse für den Rückstand der Pflege bei der Digitalisierung an. Um die Refinanzierung sicherzustellen, schlägt das Bündnis als mögliche Lösung Digitalisierungspakete/-pauschale pro Platz / Tag / Einsatz als Orientierungsgröße vor, sowie die Ergänzung des Sozialgesetzbuches XI.

Einen weiteren Hebel sieht das Bündnis bei den Entgeltverhandlungen im Bereich der stationären Langzeitpflege. Die Möglichkeit der zweckgebundenen Umwidmung von vereinbarten Budgets oder Mitteln könnte die wichtigen Prozesse der Digitalisierung unbürokratisch unterstützen. Das Ministerium nahm die Anregung zur Prüfung mit.

Die Digitalisierung sieht das Bündnis als einen wesentlichen Schlüssel zur Sicherung der Pflege an, insbesondere könne sie Pflegekräfte entlasten.

Change-Prozess

Aus Sicht des Bündnisses ist ein Change-Prozess erforderlich, der alle Akteurinnen und Akteure mitnimmt. Sonst kämen digitale Lösungen in der Praxis nicht an, insbesondere in der Langzeitpflege. 

Für den Change-Prozess bedürfe es der Entscheidungsteilhabe, Mitgestaltung und partnerschaftlichen Kooperation. Partizipation lediglich auf dem Niveau einer Anhörung oder 
Einbeziehung bewertet das Bündnis als unzureichend. Die Pflege brauche andere Partizipationsstrukturen, da Verantwortung und Vertretung hier vielseitiger und dezentraler organisiert sind. Pflege sei zudem sektorenübergreifend zu betrachten (Akutbereich, Langzeitbereich, Häuslichkeit). 

Über das Verbändebündnis "Digitalisierung in der Pflege"

Um die Digitalisierung auch in der Pflege in Deutschland voranzubringen, haben sich Verbände aus dem Sozial-, Pflege- und Gesundheitswesen im Jahr 2020 zum Bündnis "Digitalisierung in der Pflege" zusammengeschlossen.

Das Bündnis Digitalisierung in der Pflege setzt sich zusammen aus VdDD und Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg) als Initiatoren sowie Care for Innovation – Innovation pflegen e. V., dem Deutschen Pflegerat (DPR), dem Deutschen Evangelischen Verband für Altenarbeit und Pflege e.V. (DEVAP), dem Fachverband Informationstechnologie in Sozialwirtschaft und Sozialverwaltung (Digitalverband FINSOZ), dem Verband für Digitalisierung der Sozialwirtschaft (vediso) und dem Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland (VKAD).

Über den VdDD

Der Verband diakonischer Dienstgeber in Deutschland e.V. (VdDD) vertritt als diakonischer Bundesverband die Interessen von rund 190 Mitgliedsunternehmen und sieben Regionalverbänden mit mehr als 550.000 Beschäftigten. Schwerpunkte der Verbandsarbeit sind die Weiterentwicklung des kirchlich-diakonischen Tarif- und Arbeitsrechts, Themen aus Personalwirtschaft und -management sowie die unternehmerische Interessenvertretung.

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