PRESSEMITTEILUNG | Pflegekommission: Aufwertung des Pflegeberufs gelungen

Anschluss des Pflegemindestlohns ab 1. Mai 2020 gesichert


Christian Dopheide
, Vorstandsvorsitzender des Verbandes diakonischer Dienstgeber in Deutschland e.V. (VdDD), erklärt zu den heute veröffentlichten Ergebnissen der Pflegekommission: „Alle Beteiligten haben an einem Strang gezogen und ein gutes Ergebnis im Sinne der Pflegekräfte erreicht. Mit den Beschlüssen ist es gelungen, einen nahtlosen Anschluss an die auslaufende Pflegemindestlohnverordnung zu sichern.“

Bodo de Vries, Vorsitzender des Deutschen Evangelischen Verbandes für Altenarbeit und Pflege e.V. (DEVAP) begrüßt ebenfalls den Beschluss: „Die heute vereinbarten Werte spiegeln das politische Ziel wider, die Pflege – auch bei den Vergütungen – aufzuwerten. Damit rückt die Umsetzung der Konzertierten Aktion Pflege ein Stück näher.“

Thomas Sopp, der als Dienstgebervertreter für die Arbeitsrechtliche Kommission der Diakonie Deutschland an den Verhandlungen in der Pflegekommission teilnahm, ergänzt: „Es ist in der Pflegekommission einmal mehr gelungen, eine ausgewogene, pragmatische Lösung zu finden. Besonders Pflegekräfte in den östlichen Bundesländern werden durch eine Angleichung der Vergütungen profitieren. Um mehr Fachkräfte für die Pflege zu gewinnen und dauerhaft zu binden, wären allerdings in einigen finanzstarken Regionen höhere Stundenentgelte wünschenswert gewesen. Eine regionale Differenzierung, die die unterschiedlichen wirtschaftlichen Situationen ebenso wie die diversen Refinanzierungswege berücksichtigt, war jedoch leider nicht mehrheitsfähig.“ 

Die Pflegekommission hat heute ihre Ergebnisse bekanntgegeben. Erstmals werden Mindestentgelte abhängig von der Qualifikation gestaffelt. Zudem ist in mehreren Schritten eine Angleichung der Entgelte in den östlichen Bundesländern an die Entgelthöhe der westlichen Bundesländer vereinbart worden.

 

Übersicht Beschluss Pflegekommission vom 28. Januar 2020
QualifikationsniveauZeitpunktEntgelthöhe je Arbeitsstunde in Euro / OstEntgelthöhe je Arbeitsstunde in Euro / West
Hilfskräfte ohne Ausbildung1.5.202010,8511,35
1.7.202011,2011,60
1.4.202111,5011,80
1.9.202112,0012,00
1.4.202212,5512,55
Hilfskräfte mit einjähriger Ausbildung1.4.202112,2012,50
1.9.202112,5012,50
1.4.202213,2013,20
Fachkräfte1.7.202115,0015,00
1.4.202215,4015,40


Darüber hinaus wurden die Urlaubsansprüche um 5 (2020) bzw. 6 (2021 und 2022) Tage erhöht. 

Für Pflegekräfte in der Diakonie haben die Ergebnisse der Pflegekommission indes keine direkten Auswirkungen: Die Entgelte liegen in den diakonischen Tarifwerken z.T. deutlich über den nun vereinbarten Vergütungen. Hinzu kommen zahlreiche kirchentarifliche Zusatzleistungen wie beispielsweise Pflegezulagen, eine Jahressonderzahlung und Beiträge zur kirchlichen Betriebsrente.

Die Ergebnisse aus der Pflegekommission bilden die Grundlage für eine Rechtsverordnung durch den Bundesarbeitsminister zur Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen in der Pflege. Die Arbeit der 4. Pflegekommission ist mit der Bekanntgabe der Ergebnisse beendet. 

 

Hintergrund: Pflegekommission
Der 4. Pflegekommission gehören je zwei Vertreter der Arbeitnehmer (Gewerkschaft Ver.di) und der Arbeitgeber (bpa Arbeitgeberverband, Arbeitgeberverband AWO), der kirchlichen Dienstnehmer und Dienstgeber (Arbeitsrechtliche Kommission der Diakonie Deutschland bzw. des Deutschen Caritasverbandes), sowie ein unabhängiger, nicht stimmberechtigter Vorsitzender an. Der Vorschlag der Pflegekommission bildet die Grundlage für die Festsetzung von Mindestlöhnen in der Pflegebranche durch den Bundesminister für Arbeit und Soziales durch Erlassen einer Rechtsverordnung. 

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