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PRESSEMITTEILUNG | Pflegemindestlohn steigt bis Dezember 2023 auf 18,25 € – Bessere Personalausstattung und Pflegereform müssen zeitnah folgen

Die Pflegekommission hat die Ergebnisse ihrer Verhandlungen vorgestellt. Damit ist ein Branchenmindestlohn in der Altenpflege weiter gesichert. Diakonie Deutschland, der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege e.V. (Devap) und der Verband diakonischer Dienstgeber in Deutschland e.V. (VdDD) begrüßen die Einigung.

Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland: „Es ist erfreulich, dass es durch den Beschluss der Pflegekommission gelungen ist, die Mindestlöhne in der Pflege schrittweise anzuheben. Für eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Altenpflege ist allerdings zwingend erforderlich, die Personalausstattung zu verbessern und das Personalbemessungsverfahren konsequent umzusetzen. Nur eine echte Entlastung der Pflegekräfte stärkt langfristig die Attraktivität der Pflegeberufe, verhindert Überlastungen und Abwanderungen.“

Wilfried Wesemann, Vorstandsvorsitzender des Devap: „Über 600.000 Menschen arbeiten in Deutschland in der Altenpflege – etwa ein Drittel davon in diakonischen Einrichtungen. Wir freuen uns, dass die Beschäftigten in der Altenpflege nun branchenweit von attraktiven Bedingungen profitieren können. Im Zusammenspiel mit der ab September geltenden Tarifpflicht in der Altenpflege, die Tarifbindung zu einer Voraussetzung für den Abschluss von Versorgungsverträgen mit den Kostenträgern macht, werden die Arbeitsbedingungen nun weiter nach unten abgesichert.“

Dr. Ingo Habenicht, Vorstandsvorsitzender des VdDD: „Der Beschluss zeigt erneut, dass wir mit der Pflegekommission ein branchen-repräsentatives und bewährtes Gremium haben, um pragmatische und ausgewogene Lösungen zu finden. Hervorzuheben ist hier der verlässliche Einsatz der Mitglieder der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Deutschland für attraktive Arbeitsbedingungen in der Pflegebranche. Doch höhere Löhne können zu höheren Pflegesätzen und damit zu höheren Eigenanteilen in der Pflege führen. Es braucht nun eine politische Lösung zur Deckelung der Eigenanteile, um Pflegebedürftige und deren Angehörige vor finanzieller Überforderung zu schützen.“ Insbesondere begrüßt Habenicht die Festsetzung der Laufzeit des Beschlusses auf 21 Monate: „Dies bietet den Einrichtungen wirtschaftliche Planungssicherheit, um die Entgelterhöhungen langfristig finanzierbar zu machen. Eine regionale Differenzierung, die die unterschiedlichen wirtschaftlichen Situationen ebenso wie die diversen Refinanzierungswege berücksichtigt, wäre jedoch wünschenswert gewesen.“

Von der vorherigen Pflegekommission war bereits 2020 eine Erhöhung des Pflegemindestlohns um bis zu 5,6 Prozent zum 1. April 2022 beschlossen worden.  Der aktuelle Beschluss sieht weiterhin eine nach Qualifikation gestaffelte Erhöhung der Mindestentgelte in drei Stufen vor. Hilfskräfte ohne Ausbildung sollen demnach bis Dezember 2023 einen Mindestlohn von 14,15 Euro pro Stunde (*2.399,44 Euro pro Monat) erhalten. Bei Hilfskräften mit einer einjährigen Ausbildung soll der Mindestlohn stufenweise auf 15,25 Euro (*2.585,97 Euro) steigen. Fachkräfte erhalten künftig 18,25 Euro (*3.094,69 Euro). Die erste Erhöhungsstufe soll zum 1. September 2022 umgesetzt werden.

Darüber hinaus soll der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch (20 Werktage, soweit 5-Tage-Woche gilt) um weitere sieben (2022) bzw. neun (2023) Tage ergänzt werden. Die Laufzeit des Beschlusses umfasst den Zeitraum vom 1. Mai 2022 bis zum 31. Januar 2024.

Für diakonische Unternehmen und Einrichtungen haben die Ergebnisse der Pflegekommission nur geringe direkte Auswirkungen. Die Verdienste nach den diakonischen Tarifwerken, einschließlich der Zusatzleistungen wie etwa Pflege- und Schichtzulagen, Kinder- und Zeitzuschläge, Beiträge zur kirchlichen Betriebsrente sowie eine Jahressonderzahlung, liegen weiterhin über dem vereinbarten Pflegemindestlohn. Die Ergebnisse aus der Pflegekommission dienen nun als Grundlage für eine Rechtsverordnung durch den Bundesminister für Arbeit und Soziales zur Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen in der Pflege. Die Rechtsverordnung soll zum 1. Mai 2022 in Kraft treten.


Die Pflegekommission ist paritätisch mit Vertretern von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden sowie der Arbeitsrechtlichen Kommissionen von Diakonie Deutschland und des Deutschen Caritasverbandes besetzt. Die Mitglieder der Pflegekommission sind für eine Amtsperiode von fünf Jahren berufen. Der Vorschlag der Pflegekommission bildet die Grundlage für die Festsetzung von Mindestlöhnen in der Pflegebranche durch den Bundesminister für Arbeit und Soziales durch Erlassen einer Rechtsverordnung.

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Pressekontakt: Frederike Schantz
Telefon: 030 / 88 47 170 17
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