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PRESSEMITTEILUNG | Pläne zur Pflegereform – Ein erster Schritt, dem weitere folgen müssen

Mit dem angekündigten Reformpaket macht die Bunderegierung einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung. Eine grundlegende Pflegereform steht allerdings weiterhin aus. Der Verband diakonischer Dienstgeber in Deutschland e.V. (VdDD) begrüßt eine Umsetzung noch in dieser Legislaturperiode, mahnt aber auch weitere Schritte an.

VdDD-Vorstandsvorsitzende Dr. Ingo Habenicht erklärt zu den Plänen der Bundesregierung:  

"Der Schritt, die Tarifbindung zu einer Voraussetzung für den Abschluss von Versorgungsverträgen mit den Kostenträgern zu machen, ist längst überfällig. Anders als bei einem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag haben wir mit der verpflichtenden Tarifbindung nun die Chance, die Arbeitsbedingungen in der Pflege über Mindestbedingungen hinaus auf breiter Ebene zu verbessern. Dabei ist es für unsere diakonischen Einrichtungen vor allem wichtig, dass die Anerkennung der kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen durch das neue Gesetz nicht eingeschränkt wird: Gute Gehälter, zusätzliche Altersversorgung und hohe Tarifbindung sind in der Diakonie schon lange Standard. Die Reform darf für unsere Mitarbeiter und unsere Unternehmen keinen Rückschritt bedeuten." 

Neben der Tarifbindung begrüßt Habenicht auch die Pläne zur bundesweit einheitlichen Bemessung des Personalbedarfs in den Pflegeeinrichtungen mit einer Stärkung des Personalschlüssels sowie die Erweiterung der Kompetenzen für das Pflegepersonal. All dies seien wichtige Stellschrauben für eine langfristige Verbesserung der Situation in der stationären und ambulanten Pflege. 

Offen sieht der VdDD weiterhin die Pläne zur Finanzierung: "Diese ersten Schritte hin zu verbesserten Bedingungen dürfen nicht auf dem Rücken der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen ausgetragen werden. Daher bedarf es dringend einer wirksamen Deckelung des Eigenanteils. Die bisherige Lösung über einen begrenzten Steuerzuschuss und die Anhebung der Pflegeversicherungsbeiträge ist dabei zu kurzfristig gedacht. Die steigenden Kosten werden diese Finanzierungsmittel schnell übersteigen." 

Für die Ermittlung des ortsüblichen Entgeltniveaus fordert der VdDD eine bürokratiearme Lösung. Auch müsse geklärt werden, ob die notwendigen Daten nicht bereits an anderer Stelle erhoben werden und somit unnötige Mehrarbeit generiert wird. "Um als Diakonie weiterhin mit guten Arbeitsbedingungen, wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit und Innovationskraft voranzugehen, müssen die unternehmerischen Handlungsspielräume gegeben bleiben. Zudem bleibt als Aufgabe, das unternehmerische Risiko in angemessener Höhe in der Kalkulation abzubilden", so Habenicht.

Der Verband diakonischer Dienstgeber in Deutschland e.V. (VdDD) vertritt als diakonischer Bundesverband die Interessen von rund 180 Mitgliedsunternehmen und fünf Regionalverbänden mit mehr als 500.000 Beschäftigten. Schwerpunkte der Verbandsarbeit sind die Weiterentwicklung des kirchlich-diakonischen Tarif- und Arbeitsrechts, Themen aus Personalwirtschaft und -management sowie die unternehmerische Interessenvertretung.

 

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