PRESSEMITTEILUNG | „Seele“ der Kommunen nicht gefährden

Desolate Finanzsituation der Gemeinden trifft perspektivisch auch diakonische Hilfsangebote // Es gibt keine Inklusion „light“


Die Corona-Krise trifft die Kommunen aufgrund hoher Einnahmeausfälle stark. Zwar konnte sich die Lage durch die Hilfen von Bund und Ländern für 2020 stabilisieren. Für 2021 und 2022 zeichneten sich jedoch gravierende finanzielle Einschnitte ab, erklärte Dr. Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB), am Freitag im Rahmen der digitalen Mitgliederversammlung des Verbandes diakonischer Dienstgeber in Deutschland e.V. (VdDD). Die kommunalen Spitzenverbände rechnen für die Folgejahre mit einer Finanzierungslücke von rund 10 Milliarden Euro. Zu den Chancen der Krise zähle jedoch der Bedeutungs- und Machtzuwachs der Kommunen. 

Christian Dopheide, Vorstandsvorsitzender des VdDD, appellierte angesichts dieser Zahlen an die Politik, die Städte und Gemeinden auch zukünftig zu unterstützen. Sonst drohe vielen „freiwilligen“ Aufgaben das Aus: „Diakonische Beratungsangebote bei Suchtproblemen, in der Familienhilfe oder bei der Schuldnerberatung sind kein Hobby, auf das man einfach verzichten kann. Es handelt sich dabei um elementare Maßnahmen, um verzweifelten Menschen beizustehen und mit ihnen neue Perspektiven zu entwickeln. Gerade in der Corona-Krise zeigte sich die Notwendigkeit solcher Angebote. Diese soziale Arbeit macht zusammen mit den kulturellen und sportlichen Aktivitäten die ´Seele` der Kommunen aus.“ Dr. Gerd Landsberg plädierte in diesem Zusammenhang dafür, die finanziellen Freiräume für die freiwilligen Leistungen zu erhalten, warnte aber zugleich vor einer „Vollkasko-Mentalität“ auf allen Ebenen, bei der immer mehr Forderungen an den Staat gestellt würden. 

Aus den Reihen der Eingliederungshilfe wurden Befürchtungen laut, die Fortschritte des Bundesteilhabegesetzes für Menschen mit Behinderung könnten durch die „Hintertür“ ebenfalls zukünftigen Sparmaßnahmen zum Opfer fallen. „Es gibt keine Inklusion ´light`“, so der VdDD-Vorstandsvorsitzende. Es dürfe kein „Verschiebebahnhof“ entstehen, bei dem möglichst viele Leistungen als Pflege definiert würden, um vom steuerfinanzierten System in die beitragsfinanzierte Pflegeversicherung zu gelangen.

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