Kirchliche Selbstbestimmung durch Bundesverfassungsgericht gestärkt!
Diakonie Deutschland mit Verfassungsbeschwerde erfolgreich
Das Bundesarbeitsgericht hat in der Frage, ob und inwieweit Kirche und Diakonie eine Konfessionsangehörigkeit von bei ihnen beschäftigten Mitarbeitenden verlangen dürfen, das grundgesetzlich geschützte Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften (Art.140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 3 Satz 1 WRV) nicht ausreichend beachtet. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss (Az. 2 BvR 934/19), der am heutigen Tag veröffentlicht wurde.
Dr. Ingo Habenicht, Vorstandsvorsitzender des Verbands diakonischer Dienstgeber in Deutschland begrüßt diese Entscheidung: „Das Bundesverfassungsgericht betont erfreulicherweise einmal mehr das besondere Gewicht des Selbstbestimmungsrechts der Religionsgemeinschaften und stellt fest, dass das BAG unzulässigerweise sein eigenes Verständnis einer glaubwürdigen Vertretung des kirchlichen Ethos an die Stelle des Verständnisses der Kirche und Diakonie gesetzt hatte. Der heute veröffentlichte Beschluss bringt eine neue Klarheit in das Verhältnis von Religionsverfassungs- und Unionsrecht.“
Die Vorgaben der im Jahr 2023 neu gefassten Mitarbeitsrichtlinie der EKD sehen eine konfessionelle Bindung nur noch tätigkeitsbezogen vor. Zwingend ist die Kirchenmitgliedschaft ausschließlich in den Bereichen Verkündigung, Seelsorge, evangelische Bildung und besondere Verantwortlichkeit für das evangelische Profil.
„Die Mitarbeitsrichtlinie steht damit im Einklang mit den Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts vom heutigen Tag”, stellt Habenicht klar. “Damit haben diakonische Unternehmen endlich Handlungssicherheit. Nach einem Prozessmarathon, dessen letzte Etappe am Bundesverfassungsgericht allein über sechs Jahre dauerte, war dies dringend nötig.“
Das mit der Verfassungsbeschwerde angegriffene Urteil des Bundesarbeitsgerichts wurde aufgehoben und an das Bundesarbeitsgericht zurückgewiesen.
Der Verband diakonischer Dienstgeber in Deutschland e.V. (VdDD) vertritt als diakonischer Bundesverband die Interessen von mehr als 200 Mitgliedsunternehmen und sieben Regionalverbänden mit rund 580.000 Beschäftigten. Schwerpunkte der Verbandsarbeit sind die Weiterentwicklung des kirchlich-diakonischen Tarif- und Arbeitsrechts, Themen aus Personalwirtschaft und -management sowie die unternehmerische Interessenvertretung.
Ansprechpartner VdDD: Dr. Max Mälzer, Hauptgeschäftsführer, Tel. 0151-14175040, max.maelzer@v3d.de
Ansprechpartner
Tobias-B. Ottmar
Referent für Öffentlichkeitsarbeit und Verbandskommunikation
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