Mehr Geld für 180.000 Mitarbeitende der Diakonie: Die Arbeitsrechtliche Kommission der Diakonie Deutschland (ARK DD) hat heute für die Jahre 2022 und 2023 Entgelterhöhungen sowie die weitere Zahlung von Corona-Sonderzahlungen beschlossen.

Entgelte steigen zum 1. Januar 2023 um bis zu 9 Prozent

Der Beschluss gilt für Mitarbeitende, die nach den Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie Deutschland (AVR DD) vergütet werden. Ab 1. Januar 2023 steigen die Entgelte der Mitarbeitenden um 5,2 Prozent, mindestens jedoch um 175 €. Der Mindesterhöhungsbetrag wirkt sich in den Entgeltgruppen 1 bis 6 aus und führt dort in der Spitze zu einer Erhöhung von rund 9 Prozent. Die Vergütungen für Auszubildende und Anerkennungspraktikanten steigen zum selben Zeitpunkt um 100 € pro Monat, Auszubildende in der Pflege erhalten 120 € pro Monat mehr. Fachkräfte der Entgeltgruppen 7 und 8 mit pflegerischen Tätigkeiten in Einrichtungen der Altenpflege, in Krankenhäusern und in stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe im Bereich Wohnen erhalten ab 1. Januar 2023 zusätzlich eine monatliche Zulage in Höhe von 100 €.

Für ärztliche Mitarbeitende wurde eine abweichende Regelung beschlossen: Rückwirkend erhalten sie ab 1. Januar 2022 4,1 Prozent mehr. Außerdem müssen ärztliche Mitarbeitende zukünftig im Kalendermonat nur noch eine begrenzte Anzahl von Bereitschaftsdiensten, Rufbereitschaften und Arbeiten an Wochenenden leisten.

Weitere Corona-Sonderzahlungen in 2022

Um die besonderen Belastungen der Mitarbeitenden während der andauernden Pandemie anzuerkennen, hat sich die ARK DD auf die Zahlung einer weiteren Corona-Sonderzahlung im Jahr 2022 geeinigt. Die Prämie beträgt je nach Entgeltgruppe bis zu 300 €. 

Verhandlungen in schwieriger gesamtwirtschaftlicher Situation

„Das Ergebnis liegt für diakonische Einrichtungen an der Belastungsgrenze. Zugleich sorgt es für die notwendige Planungssicherheit für die Einrichtungen und kann nun Basis für anstehende Verhandlungen mit den Kostenträgern sein“, kommentiert Dietmar Prexl, alternierender Vorsitzender der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Deutschland und VdDD-Vorstandsmitglied. 

„Die Beschäftigten erhalten deutliche Lohnsteigerungen. Dies kann auch den Einrichtungen trotz aller damit verbundenen Herausforderungen bei der schwieriger werdenden Besetzung von Stellen helfen. Dies sichert die Angebote diakonischer Einrichtungen und schützt vor Erlösausfällen“, so Prexl weiter.

Die Verhandlungen fanden im Spannungsfeld der sich auf Mitarbeitende und Einrichtungen gleichermaßen auswirkenden hohen Inflation mit steigenden Energie-, Bau- und Investitionskosten sowie der Unsicherheit über eine auskömmliche Refinanzierung durch die öffentlichen Kostenträger statt.
 

Über die ARK DD

Die Arbeitsrechtliche Kommission der Diakonie Deutschland (ARK DD) regelt die Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie Deutschland (AVR DD). Die ARK DD setzt sich aus diakonischen Dienstgeber- oder Dienstnehmervertreter/innen aus dem gesamten Bundesgebiet zusammen. Insgesamt werden rund 180.000 Beschäftigte nach den AVR DD vergütet. Weitere Informationen zur Arbeit der Arbeitsrechtlichen Kommissionen in der Diakonie finden Sie auf www.attraktiver.de.

Über uns

Der Verband diakonischer Dienstgeber in Deutschland e.V. (VdDD) vertritt als diakonischer Bundesverband die Interessen von rund 200 Mitgliedsunternehmen und sieben Regionalverbänden mit mehr als 560.000 Beschäftigten. Schwerpunkte der Verbandsarbeit sind die Weiterentwicklung des kirchlich-diakonischen Tarif- und Arbeitsrechts, Themen aus Personalwirtschaft und -management sowie die unternehmerische Interessenvertretung.

Ansprechpartner


Alexander Wragge
Alexander Wragge

Referent für digitale Kommuni­kation und politische Netzwerk­arbeit