•  Verhandlungen in schwieriger gesamtwirtschaftlicher Lage

  • Beschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Deutschland

Mehr Geld für 180.000 Mitarbeitende der Diakonie: Die Arbeitsrechtliche Kommission der Diakonie Deutschland (ARK DD) hat heute für das Jahr 2024 Entgelterhöhungen sowie Inflationsausgleichszahlungen beschlossen. Der Beschluss gilt für Mitarbeitende, die nach den Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie Deutschland (AVR DD) vergütet werden. Die Entgeltsteigerungen kommen zu den bereits in 2023 wirksam gewordenen Entgelterhöhungen von bis zu 9 Prozent hinzu

3.000 € Inflationsausgleich / Entgelte steigen zum 1. Juli 2024 um 5,2 Prozent

Die Mitarbeitenden erhalten im Jahr 2024 einen steuerfreien Inflationsausgleich in Höhe von 3.000,- €. Er besteht aus zwölf monatlichen Zahlungen in Höhe von 200 € und einer Sonderzahlung von 600 € spätestens im April 2024. Dies entspricht einem Entgeltplus von durchschnittlich 5,56 Prozent im Jahr 2024 (in den unteren Entgeltgruppen bis zu 10,38 Prozent). Auszubildende und Praktikantinnen erhalten jeweils die Hälfte der genannten Sonderzahlungen. 

Zum 1. Juli 2024 steigen die Brutto-Entgelte um 5,2 Prozent, so dass sich die durchschnittliche Einkommenssteigerung in 2024 damit auf 10,8 Prozent summiert. Die Vergütungen für Auszubildende und Anerkennungspraktikanten steigen zum selben Zeitpunkt ebenfalls um 5,2 Prozent. 

Für ärztliche Mitarbeitende wurde eine abweichende Regelung beschlossen: Rückwirkend erhalten sie ab 1. Juli 2023 4,8 Prozent mehr und ab 1. Januar 2024 weitere 4,0 Prozent. Ein Inflationsausgleich erfolgt in zwei Zahlungen in Höhe von 1.250 € zum September 2023 und Januar 2024 (insgesamt 2.500 €).

31 Urlaubstage ab 2023

Bereits im Jahr 2023 erhalten Mitarbeitende einen zusätzlichen Urlaubstag, sofern sie im September in einem Beschäftigungsverhältnis stehen. Der Urlaubsanspruch in der 5-Tage-Woche erhöht sich damit auf insgesamt 31 Tage. 

Verhandlungen in schwieriger gesamtwirtschaftlicher Situation

„Die Ergebnisse sind für die Einrichtungen wirtschaftlich herausfordernd. Die Kosten-steigerungen müssen in den anstehende Verhandlungen mit den Kostenträgern durchgesetzt werden. Die vereinbarte Mindestlaufzeit bis Ende 2024 bringt den Einrichtungen die notwendige Planungssicherheit.“, kommentiert Dietmar Prexl, alternierender Vorsitzender der ARK DD und VdDD-Vorstandsmitglied.

„Die Einführung des zusätzlichen Urlaubstages widerspricht den Forderungen weitere Arbeitsverdichtung zu vermeiden und ist angesichts des schon jetzt bestehenden Personalmangels kritisch zu sehen. Der Beschluss bestärkt demgegenüber die Dienst-geberattraktivität der AVR DD. Dies sichert die Angebote diakonischer Einrichtungen und schützt vor Erlösausfällen“, so Prexl weiter.

 

Der Verband diakonischer Dienstgeber in Deutschland e.V. (VdDD) vertritt als diakonischer Bundesverband die Interessen von rund 200 Mitgliedsunternehmen und sieben Regionalverbänden mit mehr als 560.000 Beschäftigten. Schwerpunkte der Verbandsarbeit sind die Weiterentwicklung des kirchlich-diakonischen Tarif- und Arbeitsrechts, Themen aus Personalwirtschaft und -management sowie die unternehmerische Interessenvertretung.

Die Arbeitsrechtliche Kommission der Diakonie Deutschland (ARK DD) regelt die Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie Deutschland (AVR DD). Die ARK DD setzt sich aus diakonischen Dienstgeber- oder Dienstnehmervertreter/innen aus dem gesamten Bundesgebiet zusammen. Insgesamt werden rund 180.000 Beschäftigte nach den AVR DD vergütet. Weitere Informationen zur Arbeit der Arbeitsrechtlichen Kommissionen in der Diakonie finden Sie auf www.attraktiver.de.