• Mitarbeitende können in Aufsichtsgremien mitwirken

Die Konferenz Diakonie und Entwicklung hat am 17. Oktober 2024 eine Rahmenbestimmung zur Mitbestimmung in diakonischen Unternehmen mit mindestens 500 Mitarbeitenden verabschiedet. Demnach erhalten die Mitarbeitenden die Möglichkeit auf einen Sitz im Aufsichtsorgan, sofern ein solches gebildet ist und kein vorrangiges Recht dem im Wege steht. Bislang konnten die Unternehmen selbst entscheiden, inwiefern sie Mitarbeitende in einem Aufsichtsorgan zulassen.

Mit der nun verbindlichen Regelung zur Unternehmensmitbestimmung in diakonischen Einrichtungen folgte die Konferenz einem Beschluss der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland. Diese hatte im Rahmen der Novellierung des Mitarbeitervertretungsgesetzes im Dezember 2023 eine entsprechende Regelung gefordert. Die Umsetzungsfrist der  Rahmenbestimmung läuft bis Ende 2028. Bei größeren Gremien mit mehr als acht Personen erhalten die Mitarbeitenden zwei Sitze. Bei den Vertretern der Mitarbeitenden muss es sich um Beschäftigte des jeweiligen diakonischen Unternehmens handeln, mithin um Mitglieder der dortigen Dienstgemeinschaft.

In vielen Aufsichtsgremien sind Mitarbeitende bereits vertreten

„In Ergänzung zu den bereits im Mitarbeitervertretungsgesetz umfassenden betrieblichen Mitwirkungsmöglichkeiten gibt es nun in bestimmten Konstellationen weitere Optionen für die Mitarbeitenden“, erläutert der VdDD-Vorstandsvorsitzende Dr. Ingo Habenicht. „Unabhängig davon, ob ein Aufsichtsgremium verpflichtend ist oder nicht, existieren in drei Viertel unserer Mitgliedsunternehmen bereits entsprechende Gremien. In mehr als jedem vierten dieser Aufsichtsgremien ist die Mitarbeiterschaft bereits jetzt vertreten.“

Über uns

Der Verband diakonischer Dienstgeber in Deutschland e.V. (VdDD) vertritt als diakonischer Bundesverband die Interessen von 200 Mitgliedsunternehmen und Regionalverbänden mit rund 570.000 Beschäftigten. Schwerpunkte der Verbandsarbeit sind die Weiterentwicklung des kirchlich-diakonischen Tarif- und Arbeitsrechts, Themen aus Personalwirtschaft und -management sowie die unternehmerische Interessenvertretung.

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Tobias-B. Ottmar
Tobias-B. Ottmar

Referent für Öffentlichkeitsarbeit und Verbandskommunikation