Was ist beim Einstieg in KI-Technologien zu beachten? Erste Orientierung liefert die BDA-Broschüre „Künstliche Intelligenz in der unternehmerischen Praxis – Basics für den Start“. Daran angelehnt, ein Kurzüberblick zu Faktoren und Anlaufstellen:

Nutzenorientierung - Expertinnen und Experten warnen davor, beim Start primär von der Technologie her zu denken. Der KI-Einsatz soll kein Selbstzweck sein, sondern einen konkreten Bedarf bedienen oder ein bestimmtes Problem lösen – sprich Nutzen stiften.

Datengrundlagen - Für viele KI-Lösungen entscheidend sind die Datengrundlagen. Der erste Schritt ist ein Überblick: Welche Daten sind in welcher Qualität und Menge im Unternehmen vorhanden? Welche Daten lassen sich neu erheben? Und wie lassen sich die Daten so strukturieren, dass Sie für KI nutzbar werden?

Datenschutz - Der Datenschutz ist von Beginn an mitzudenken, insbesondere im Fall personenbezogener Daten (z.B. Gesundheitsdaten). Geboten ist oftmals die Anonymisierung. Neuere Methoden wie das verteilte maschinelle Lernen zielen speziell auf die rechtskonforme Datennutzung ab.

Partner / Make or buy - Ratsam ist, sich erfahrene Partner für ein Projekt ins Haus zu holen. Für das Mitentwickeln von KI-Lösungen sprechen die Passgenauigkeit und der Aufbau eigener Expertise. Hierfür bieten sich z.B. (geförderte) Verbundprojekte und Kooperationen an. Auch beim Einkauf bzw. der Adaption extern entwickelter KI-Systeme ist der Ressorcenaufwand nicht zu unterschätzen (Bsp: Systemintergration).

Förderung - EU, Bund und Länder fördern die KI-Entwicklung. Eine Übersicht bietet die „Plattform Lernende Systeme“ auf ihrer Webseite. Wirtschaftlichkeit Vorab zu prüfen ist die Rentabilität der KI-Anwendungen, auch über etwaige Förderungszeiträume hinaus.

Akzeptanz - Die Einführung von KI-Technologien kann Ängste wecken, etwa um die eigene Tätigkeit oder vor technologischer Fremdbestimmung. Entsprechend wichtig ist die frühe Einbindung der Nutzenden und Betroffenen (Klientinnen und Klienten, Angehörige, Mitarbeitende). Diverse Ethik-Codices zum KI-Einsatz bieten Orientierung.

Mitbestimmung - Beim KI-Einsatz sind von Beginn an Mitbestimmungspflichten zu beachten. Beispielsweise ist der Einsatz von Technologien mitbestimmungspflichtig, der dazu geeignet ist, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmenden zu überwachen. Auch die KI-Nutzung bei der Personalauswahl unterliegt Mitwirkungsrechten. Zielführend sind ggf. eigene Dienstvereinbarungen zum KI-Einsatz.

Realistische Erwartungen - Die heutige KI-Technologie kann wichtige Lösungsbeiträge bieten, ist jedoch auch begrenzt und erfordert Anfangsinvestitionen. Die Ziele, die gesetzt werden, sollten mit den Möglichkeiten korrelieren. 

Anlaufstellen

  • Hier geht’s zur BDA Broschüre „Künstliche Intelligenz in der unternehmerischen Praxis“: www.arbeitgeber.de
  • Plattform Lernende Systeme Übersicht zu KI-Projekten, Kompetenzzentren und Förderprogrammen: www.plattform-lernendesysteme.de
  • Deutsches Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz Öffentlich-privates Forschungszentrum mit neun Standorten in Deutschland: www.dfki.de
  • Pulsnetz Netzwerk zum Arbeits- und Gesundheitsschutz mit einem Fokus auf KI, u. a. getragen durch die Diakonie Baden-Württemberg: www.pulsnetz.de

BMFSJ-Förderung: KI für das Gemeinwohl

Für diakonische Unternehmen besonders relevant ist die Förderung gemeinwohlorientierter KI-Anwendungen durch das Bundesfamilienministerium (BMFSJ). Seit 2023 werden darüber bereits zehn Projekte finanziert, deren Ziel es ist, den Alltag von Menschen in unterschiedlichen Lebenslagen einfacher, sicherer, selbstbestimmt und sozialer zu machen. Ein Beispiel ist das Projekt ErLeSen zur Erstellung und Analyse Leichter Sprache durch Künstliche Intelligenz der Fachhochschule Aachen. Umgesetzt werden die Projekte von Vereinen und Verbänden, wissenschaftlichen Einrichtungen und Bildungsträgern. Demnächst ist ein weiteres Interessenbekundungsverfahren geplant. Die Höhe der Förderung beträgt maximal 250.000 Euro (300.000 Euro mit Weiterleitungen) pro Projekt und Jahr. Mehr unter: bmfsfj.de

 

VdDD.Magazin "diakonie unternehmen"

Mehr zum Thema "Mensch und KI - Das neue Miteinander" finden Sie im VdDD-Mitgliedermagazin "diakonie unternehmen" 1/23, das VdDD-Mitgliedern kostenfrei zur Verfügung steht. 

Ansprechpartner


Alexander Wragge
Alexander Wragge

Referent für digitale Kommuni­kation und politische Netzwerk­arbeit