Der Präsident des Bundesverbandes der Versicherungsberater,  Detlef Lülsdorf, fordert mehr transparente Aufklärung und Flexibilität bei der betrieblichen Altersvorsorge.

Die steigenden Mehrkosten der kirchlichen Zusatzversorgung tragen größtenteils die Dienstgeber. Ist das angemessen?

Sowohl aus arbeitsrechtlicher als auch moralischer Sicht komme ich als Arbeitgeber nicht umhin, die Kosten für bestehende Anwartschaften zu tragen. Allenfalls für Neuverträge würde es theoretisch die Möglichkeit geben, die Rahmenbedingungen anzupassen.

Wie könnten die Dienstgeber denn entlastet werden?

Das Modell der reinen Beitragszusage wäre auch im kirchlich-diakonischen Bereich eine sinnvolle Alternative. Das heißt, der Dienstgeber garantiert einen bestimmten Betrag, den er in eine betriebliche Altersvorsorge einzahlt, übernimmt aber am Ende nicht eine Garantie für eine bestimmte Auszahlungssumme. Alternativ könnten sich die Sozialpartner auf eine stärkere Eigenbeteiligung der Dienstnehmer verständigen. Grundsätzlich ist es ja auch in ihrem Interesse, die Stabilität dieses Systems sicherzustellen.

Wäre die Beitragszusage nicht eine Risikoverschiebung zugunsten des Arbeitgebers und zulasten des Mitarbeitenden?

Wenn ich keine Garantien geben muss, brauche ich auch keine Haftungsrückstellungen. Das heißt, ich kann mehr und flexibler investieren und habe die Chance, höhere Renditen zu erwirtschaften. Da diese Form der Vorsorge noch recht jung ist, gibt es noch wenig Erfahrungswerte. Meine Empfehlung wäre, hier auf einfache Fonds zu setzen und nicht auf komplexe Produkte, die Versicherungsgesellschaften anbieten. Diese sind oft mit hohen Kosten verbunden und nicht sehr transparent gestaltet.

Wie könnte das aussehen?

Diakonische Unternehmen könnten ähnlich wie die Privatwirtschaft dazu übergehen, wertpapiergebundene Direktzusagen zu geben. Das heißt, über ein eigenes Versorgungswerk wird das Geld zum Beispiel klassisch in ETFs investiert. Aufgrund der langjährigen Erfahrungen mit diesen Produkten und dem eher geringen Verwaltungsaufwand könnte man hier auch eine Garantieverzinsung zusagen.

Derzeit liegt die in der kirchlichen Zusatzversorgung vereinbarte jährliche Rentenanpassung bei 1 Prozent. Falls der ausschlaggebende Altersvorsorge-Tarifvertrag Kommunal im Jahr 2026 neu verhandelt werden sollte, könnte es Anpassungen geben. Wie sollte man darauf reagieren?

Man kann natürlich nicht rückwirkend die jährlichen Rentenanpassungen zum Nachteil der Mitarbeitenden ändern. Wenn Arbeitgeber sich in der Versorgung am öffentlichen Dienst anlehnen oder orientieren, dann sind die Hürden sehr hoch davon wegzukommen. Für neue Zusagen bzw. neue Dienstverhältnisse jedoch ist der Weg eröffnet – hier könnte die jährliche Dynamisierung auf den bisherigen Wert festgeschrieben werden.

Was ist Ihr allgemeiner Rat, um mit dem Thema Altersversorgung angemessen umzugehen?

Wir brauchen unabhängige Aufklärung ohne Verkaufsabsichten. Versicherungsmakler und Banken reden die gesetzliche Rente schlecht, weil sie ihre eigenen Produkte verkaufen wollen. Abgesehen von den demografischen Herausforderungen ist die gesetzliche Rente für den einzelnen Versicherten aber gar nicht so schlecht. Wenn ich kurz vor dem Rentenalter 10.000 Euro in eine betriebliche Altersvorsorge packe, bekomme ich max. 25 Euro Rente im Monat mehr. Zahle ich das Geld auf mein Rentenkonto ein, sind es jedoch 44 Euro plus eine jährliche Dynamisierung.

Vielen Dank für das Gespräch.

Zur Person

Detlef Lülsdorf ist Präsident des Bundesverbands der Versicherungsberater und berät rund um die Altersversorgung.

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Tobias-B. Ottmar
Tobias-B. Ottmar

Referent für Öffentlichkeitsarbeit und Verbandskommunikation