VdDD fordert stärkere Regulierung der Leiharbeit
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Aber kein generelles Verbot im Gesundheits- und Sozialwesen
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Konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung muss möglich bleiben
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Leiharbeit nötig zur Überbrückung von Auslastungsspitzen und Ausfällen
Der Vorstand des Verbandes diakonischer Dienstgeber in Deutschland spricht sich gegen ein uneingeschränktes Verbot der Leiharbeit im Gesundheits- und Sozialwesen aus. Die gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung müsse jedoch stärker reguliert werden.
Der Vorstandsvorsitzende Dr. Ingo Habenicht fordert gleichzeitig: „Die konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung - beispielsweise über einen eigenen Pflege-Pool - muss in gemeinnützigen sozialen Dienstleistungsunternehmen weiter möglich sein.“
Für die Träger, die über keine Erlaubnis zur konzerninternen Arbeitnehmerüberlassung verfügen sowie für kleinere Unternehmen sei es weiter unumgänglich, mit Leiharbeit Auslastungsspitzen oder größere Ausfallsituationen zu kompensieren. Auch das müsse weiter möglich sein. Ansonsten müssten Angebote bei vorübergehendem Personalmangel eingeschränkt werden.
Hintergrund:
Leiharbeit treibt die Kosten für Pflege nach oben. Gleichzeitig kann die Zufriedenheit unter der Stammbelegschaft sinken, da Zeitarbeitskräfte oft ihre Schichten frei wählen können und somit nur selten Dienste zu schwierigen Tageszeiten übernehmen.
Der Verband diakonischer Dienstgeber in Deutschland e.V. (VdDD) vertritt als diakonischer Bundesverband die Interessen von rund 190 Mitgliedsunternehmen und sieben Regionalverbänden mit mehr als 550.000 Beschäftigten. Schwerpunkte der Verbandsarbeit sind die Weiterentwicklung des kirchlich-diakonischen Tarif- und Arbeitsrechts, Themen aus Personalwirtschaft und -management sowie die unternehmerische Interessenvertretung.
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Der Verband diakonischer Dienstgeber in Deutschland e.V. (VdDD) vertritt als diakonischer Bundesverband die Interessen von rund 200 Mitgliedsunternehmen und sieben Regionalverbänden mit mehr als 560.000 Beschäftigten. Schwerpunkte der Verbandsarbeit sind die Weiterentwicklung des kirchlich-diakonischen Tarif- und Arbeitsrechts, Themen aus Personalwirtschaft und -management sowie die unternehmerische Interessenvertretung.