Bewerbungen für Fördermittel aus dem Innovationsfonds ab sofort möglich

Mitte April fiel der Startschuss für Antragsverfahren beim Innovationsfonds des Gemeinsamen Bundesausschusses. Der Innovationsfonds dient der qualitativen Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland und soll (Forschungs-) Projekte fördern, die über die bisherige Regelversorgung hinausweisen.

Die zur Verfügung stehende Fördersumme beträgt in den Jahren 2016 bis 2019 jeweils 300 Millionen Euro jährlich. Hierbei sind 225 Millionen Euro für die Förderung neuer Versorgungsformen und 75 Millionen Euro für die Versorgungsforschung vorgesehen.

Weitere Informationen zu Fördermöglichkeiten stehen unter https://innovationsfonds.g-ba.de/ zur Verfügung.