Gemeinsame PRESSEMITTEILUNG von AcU und VdDD | Tarifvertrag Altenhilfe: Refinanzierung und Tarifautonomie sichern

Gemeinsame Presseinformation der Arbeitsgemeinschaft caritativer Unternehmen (AcU)
und des Verbandes diakonischer Dienstgeber in Deutschland e.V. (VdDD)

Tarifvertrag Altenhilfe: Refinanzierung und Tarifautonomie sichern 

Die Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) und die Gewerkschaft ver.di haben sich auf Eckdaten für einen Tarifvertrag Altenhilfe verständigt. Dieser soll durch das Bundesarbeitsministerium verbindlich auf die ganze Pflegebranche erstreckt werden. 

Die Erhöhung der Bindung an kollektivrechtliche Regelungen – wie die kirchlichen Arbeitsvertragsrichtlinien oder Tarifverträge – in der gesamten Pflegebranche wird von der Arbeitsgemeinschaft caritativer Unternehmen (AcU) und vom Verband diakonischer Dienstgeber in Deutschland e.V. (VdDD) ausdrücklich befürwortet. Christian Dopheide, Vorstandsvorsitzender des VdDD, betont: „Demgegenüber ist der Vorschlag von Bundesgesundheitsminister Spahn, eine Tarifbindung als Voraussetzung der Finanzierung der Pflegeleistungen gesetzlich zu regeln („Tariftreue“), vorzugswürdig. Vielfältigere, innovative tarifliche Lösungen blieben möglich und der Eingriff in die Tarifautonomie wäre schonender.“

Dr. Matthias Scholz, Vorstandsvorsitzender der AcU, weist zudem auf offene Finanzierungsfragen hin: „Bisher fehlt eine solide Refinanzierung bei einer möglichen Erstreckung. Diese muss gewährleistet sein, ansonsten ist zu befürchten, dass die Lohnsteigerungen in wesentlichen Teilen von den Bewohnern und ihren Angehörigen aufzubringen sein werden. Es muss sichergestellt werden, dass in den Pflegesatzverhandlungen mit diakonischen und caritativen Einrichtungen die Mindestbedingungen eines erstreckten Tarifvertrages nicht zum Normtarif werden und somit die schon jetzt guten Arbeitsbedingungen bei Caritas und Diakonie unter Druck geraten.“

Pressekontakt: 

Doris Henseler (AcU): Tel. 0228 / 926 166 25  / presse@a-cu.de / www.a-cu.de 

Corinna Schwetasch (VdDD): Tel. 030 / 88 47 170 13 / presse@v3d.de / www.v3d.de / Twitter: DerVdDD

Die Arbeitsgemeinschaft caritativer Unternehmen (AcU) ist ein Dienstgeberverband. Caritative Träger und Einrichtungen haben sich in der AcU zusammengeschlossen, um ihre tarifpolitischen Anliegen und unternehmerischen Interessen gemeinsam zu vertreten und die Weiterentwicklung des Tarif- und Arbeitsrechts der Caritas mitzugestalten. Die Mitglieder der AcU beschäftigen branchenübergreifend und bundesweit ca. 130.000 Mitarbeitende in allen caritativen Arbeitsfeldern. 


Der Verband diakonischer Dienstgeber in Deutschland e.V. (VdDD) vertritt als diakonischer Bundesverband die Interessen von mehr als 180 Mitgliedsunternehmen und fünf Regionalverbänden mit rund 490.000 Beschäftigten. Schwerpunkte der Verbandsarbeit sind die Weiterentwicklung des kirchlich-diakonischen Tarif- und Arbeitsrechts, Themen aus Personalwirtschaft und -management sowie die unternehmerische Interessenvertretung.

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