PRESSEMITTEILUNG | Christian Dopheide appelliert an ARK DD: Einkommensverbesserung um 5,3 Prozent für 120.000 Diakoniebeschäftigte nicht blockieren

Tragfähiger Konsens sollte am Verhandlungstisch gefunden werden

Anlässlich der bevorstehenden Fortsetzung der Sondierungen und Verhandlungen in der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Deutschland (ARK DD) in dieser Woche ruft der Vorstandsvorsitzende des Verbandes diakonischer Dienstgeber in Deutschland e.V. (VdDD), Christian Dopheide, zu Vernunft und Besonnenheit im Interesse der Diakonie auf:

„Die kirchlichen Sozialpartner sind aufgefordert, sich nach mehr als einem halben Jahr ohne Beschlüsse nun zeitnah im Konsens zu einigen, damit über 120.000 Mitarbeitenden Einkommensverbesserungen nicht vorenthalten werden, die hohen Betriebsrenten finanzierbar bleiben und notwendige Planungssicherheit für Einrichtungen geschaffen wird. Die Ausgangslage für die Verhandlungen über die bundesweit geltenden Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie Deutschland war seit Juni 2016 besonders schwierig. Die wirtschaftliche Situation der Einrichtungen in den verschiedenen Regionen und diversen Hilfefeldern ist uneinheitlich. Um die hohe Tarifbindung an den Diakonie-Bundestarif zu erhalten, müssen Öffnungsklauseln rechtssicher angewendet werden können. Wenn das im Branchenvergleich attraktive Vergütungsniveau der Diakonie gehalten und durch reale Einkommens-verbesserungen noch erhöht werden soll, ist Flexibilität unerlässlich. Die Dienstgeber gehen mit ihrem Angebot an die Grenzen ihrer finanziellen Belastbarkeit.“

Zuletzt hatten die Dienstgeber im Oktober 2016 ein weiteres umfassendes Angebot mit folgenden Kernpunkten unterbreitet:
•    eine Entgelterhöhung von insgesamt 5,3 Prozent für die Jahre 2016 und 2017,
•    Absicherung der zusätzlichen Altersversorgung durch Wiedereinführung der Mitarbeitereigenbeteiligung,
•    Rechtssicherheit für tarifliche „Öffnungsklauseln“, die diakonischen Einrichtungen in schwierigen Markt- und Refinanzierungsbedingungen arbeitplatz- und existenzsichernde Spielräume eröffnen,
•    die Bereitschaft zur Übernahme der Regelungen zur Ärztevergütung in 2017 wie bei den kommunalen Krankenhäusern.

Hintergrundinformationen:
Arbeitsrechtliche Kommission der Diakonie Deutschland (ARK DD)
Die Evangelischen Kirchen und die Diakonie gestalten ihre Arbeitsbeziehungen meistens in Arbeitsrechtlichen Kommissionen (ARK). Diese sind paritätisch mit Vertretern der Dienstnehmer und der Dienstgeber aus ganz Deutschland besetzt. Die ARK DD regelt die Arbeitsbedingungen für Unternehmen, die die Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie Deutschland (AVR DD) anwenden. Dazu zählen auch Unternehmen, die überregional tätig sind. Beschlüsse werden in der ARK DD nur dann gefällt, wenn mindestens jeweils zwei Drittel der Dienstnehmer- und der Dienstgeberseite dafür stimmen.

Aktueller Verfahrensstand in der ARK DD
Im Februar 2016 haben die Verhandlungen in der Bundes-ARK begonnen. Da es in mehreren Verhandlungen zu keiner Verständigung kam, wurde im Sommer 2016 der Schlichtungsausschuss eingesetzt, der aus je 3 Vertretern der Dienstnehmer und der Dienstgeber sowie einem unabhängigen Vorsitzenden besteht. Dieser Schlichtungsausschuss hat Kompromissvorschläge entwickelt, die der ARK DD zur Beratung vorgelegt wurden.
Die Dienstnehmervertreter nahmen zuletzt im Juni 2016 an den Sitzungen der Vollkommission teil, um dort die Diskussion über die Kompromissvorschläge zu vermeiden. Die Dienstgebervertreter in der ARK hatten aufgrund der Haltung der Dienstnehmer die umstrittensten Forderungen zurückgezogen.
Sollte es auch bei den weiteren Verhandlungen Mitte Januar zu keiner Verständigung kommen und die Dienstnehmer weiterhin nicht an den Sitzungen teilnehmen, ist es durch die gesetzlichen Vorgaben der Evangelischen Kirche in Deutschland möglich, das Schlichtungsverfahren weiterzubetreiben. Der Schlichtungsausschuss könnte dann mit einfacher Mehrheit über die nicht in der ARK DD beratenen Anträge endgültig entscheiden. So soll ein Stillstand in der Tarifentwicklung verhindert werden.

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