PRESSEMITTEILUNG | Dienstgeber bieten Entgelterhöhung von insgesamt 5,3 Prozent an

Eine Einigung in der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Deutschland konnte trotz des Dienstgeberangebots nicht erzielt werden

Nach Sondierungen beider Seiten tagten am 20. Oktober 2016 die Fachausschüsse der Dienstnehmer- sowie der Dienstgebervertreter der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Deutschland (ARK DD). Die Dienstgeber hatten – nachdem bereits zahlreiche Anträge zurückgezogen worden waren, u. a. zur umstrittenen Regelung für eine eigene Spartenlösung „Altenhilfe“ – ein nochmals verbessertes Angebot vorgelegt. Die erklärte Absicht der Dienstgeber war es, einen Kompromiss auszuhandeln und diesen in einer anschließenden Sitzung der ARK DD zu beschließen. Die Dienstnehmer haben dennoch keine förmlichen Verhandlungen aufgenommen, sondern vielmehr mit Verweigerung und Boykott gedroht.

Die Kernpunkte des Dienstgeberangebotes:

• eine weitere Entgelterhöhung um 2,7 Prozent (Inkrafttreten zwischen dem 1. Mai und dem 1. Oktober 2017). Bereits zum 1. August 2016 wurden die Entgelte mit den Stimmen beider Seiten um 2,6 Prozent erhöht.

• eine einfache und transparente Dienstnehmerbeteiligung an der kirchlichen Zusatzversorgung: Beiträge die 4,4 Prozent übersteigen, sollen zukünftig von Dienstnehmern und Dienstgebern jeweils zur Hälfte tragen werden. Die Aufwendungen zur zusätzlichen Altersversorgung betragen bei den meisten Kassen zurzeit 4,8 Prozent. 

• die Bereitschaft zur Übernahme der noch unter Vorbehalt stehenden Einigung des Marburger Bundes (MB) mit der Vereinigung kommunaler Arbeitgeber (VKA) zur Entgeltsteigerung für Ärzte. 

Thomas Sopp, Dienstgebervertreter in der ARK DD, erklärte: „Die Dienstgeber haben ein außerordentlich attraktives Angebot vorgelegt: Für die Jahre 2016 und 2017 würde es – trotz erheblicher Bedenken – eine Entgeltsteigerung von insgesamt 5,3 Prozent bedeuten. Ähnlich hohe Abschlüsse würden im Sozialbereich ihresgleichen suchen!“ 

Die Dienstnehmer hatten demgegenüber die Übernahme der prozentualen Tarifsteigerungen des öffentlichen Dienstes verlangt. Matthias Bitzmann, Vorsitzender der Dienstgeberseite in der ARK DD, erklärte dazu: „Die Regelungen des öffentlichen Dienstes sind für uns nicht der Maßstab – denn ein `Verwaltungstarif` bildet die spezifischen Anforderungen sozialer Arbeit nicht hinreichend ab. Genau deswegen haben sich kommunale Anbieter nahezu vollständig zum Beispiel aus der Altenhilfe zurückgezogen. Halten die Dienstnehmer an ihrem Vorgehen fest, droht dies auch den diakonischen Trägern und Einrichtungen.“ 

Der Anteil kommunaler Anbieter liegt in der ambulanten Altenhilfe bei einem Prozent, in der stationären Altenhilfe bei fünf Prozent. (Quelle: Pflegestatistik 2013, Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2015.)

Die Refinanzierungssituation auch in anderen Hilfefeldern der Diakonie ist außerordentlich angespannt und mit der steuerfinanzierten öffentlichen Verwaltung nicht vergleichbar. 

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