Jetzt in Pflege-Infrastruktur investieren
Unternehmens- und Fachverbände appellieren an die Länder, bei der Priorisierung der Mittel aus dem Sondervermögen der Pflege-Infrastruktur eine besondere Bedeutung beizumessen. Entsprechende Förderprogramme könnten rasch Wirkung entfalten, weitere Investitionen der privaten und gemeinnützigen Träger mobilisieren und zudem Pflegebedürftige bei den Kosten entlasten.
Die Länder sind nach geltendem Recht für die Vorhaltung einer leistungsfähigen, zahlenmäßig ausreichenden und wirtschaftlichen pflegerischen Versorgungsstruktur zuständig. „Die Investitionen der Länder halten mit dem wachsenden Bedarf jedoch nicht Schritt: Von 2020 bis 2023 ist das Pro-Kopf-Fördervolumen je Pflegebedürftigen um 27 Prozent auf 187 Euro gesunken“, resümiert der Vorsitzende des Verbandes diakonischer Dienstgeber in Deutschland, Dr. Ingo Habenicht. Selbst wenn sich der Trend einer sinkenden Heimquote fortsetze, müssten bis 2040 insgesamt über 1.400 neue Pflegeheime mit je 100 Plätzen errichtet werden, zeige der aktuelle Pflegeheim-Atlas. Hinzu kommen der Modernisierungsbedarf bestehender Heime, der Klimaschutz und der wachsende Bedarf an Kurzzeitpflegeplätzen auch infolge der Krankenhausreform.
DEVAP-Vorsitzender Wilfried Wesemann plädiert dafür, bei Förderprojekten breit zu denken: „Eine auf die Zukunft ausgerichtete langfristige Förderpolitik gibt Spielraum, um auch den aktuellen Veränderungen im Pflege-Wohnungsmarkt Rechnung zu tragen. Dazu zählen auch der Ausbau von ambulanten Angeboten und der digitalen Infrastruktur, mehr barrierefreie Wohnungen und innovative Quartierskonzepte. Der Zwischenbericht der Bund-Länder-Kommission stellt klar, dass Einsparungen, die in der Sozialhilfe anfallen, gem. § 9 SGB XI von den Ländern zur Förderung der Investitionskosten verwendet werden sollen. Mit einer ausgeweiteten Förderung könnte die finanzielle Belastung der Pflegebedürftigen reduziert werden und die pflegerische Versorgungssicherheit wieder gewährleistet werden; dies ist gemäß DEVAP-Umfragen aktuell nicht gegeben.“
Die beiden Verbände verweisen auch auf die steigenden Energiekosten, die ab 2027 weiter an Dynamik gewinnen werden. Moderne, nachhaltige ausgerichtete Bauten können diese Entwicklung abfedern. Zudem führe eine höhere Beteiligung der Länder zu einer Entlastung der Pflegebedürftigen, die mittlerweile im Schnitt rund 500 Euro im Monat für die Investitionskosten beitragen müssen. Kostensenkungen kämen auch den Sozialkassen zugute, da immer mehr Pflegebedürftige auf “Hilfe zur Pflege” angewiesen sind.
Über die Verbände
Der Verband diakonischer Dienstgeber in Deutschland e.V. (VdDD) vertritt als diakonischer Bundesverband die Interessen von mehr als 200 Mitgliedsunternehmen und Regionalverbänden mit rund 580.000 Beschäftigten. Schwerpunkte der Verbandsarbeit sind die Weiterentwicklung des kirchlich-diakonischen Tarif- und Arbeitsrechts, Themen aus Personalwirtschaft und -management sowie die unternehmerische Interessenvertretung.
Der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege (DEVAP) e.V. ist der größte evangelische Fachverband auf Bundesebene und vertritt über 1.950 stationäre Einrichtungen der Altenhilfe, über 1.400 ambulante gesundheits- und sozialpflegerische Dienste, mehr als 120 Pflegeschulen mit ca. 9.600 Ausbildungsplätzen sowie zahlreiche Altentagesstätten und Initiativen.
Ansprechpartner
Tobias-B. Ottmar
Referent für Öffentlichkeitsarbeit und Verbandskommunikation
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