Außenstände der Kostenträger summieren sich auf mehrere Millionen Euro 

Immer mehr Menschen können sich die Unterbringung im Pflegeheim nicht leisten und sind auf zusätzliche Unterstützung angewiesen – doch die Bearbeitung der Anträge zur „Hilfe zur Pflege“ läuft oft schleppend und führt zu prekären Situationen in den Haushalten der Betreiber. Und in einigen Bundesländern ist die Refinanzierung von Investitionen problematisch. 

Der Verband diakonischer Dienstgeber in Deutschland (VdDD) fordert, eine Abschlagszahlung während der Bearbeitung von Anträgen auf „Hilfe zur Pflege“ einzuführen. Da aufgrund steigender Kosten immer mehr Pflegebedürftige auf zusätzliche Unterstützung angewiesen sind, kämen viele Behörden mit der Antragsbearbeitung kaum hinterher. Die Folge: Betreiber von Pflegeheimen müssen die Kosten vorstrecken. Die Außenstände summieren sich bei mehreren großen Pflegeheimbetreibern auf einen zweistelligen Millionenbetrag. „Die Gründe für ausstehende Zahlungen sind vielfältig: In manchen Fällen fehlen notwendige Unterlagen der Betroffenen, vielfach mangelt es aber in den Sozialbehörden an dem vorhandenen Personal oder an digitalen Prozessen. Dies kann aber nicht zulasten der Träger und letztendlich der Versorgungssicherheit gehen“, sagt der VdDD-Vorsitzende Dr. Ingo Habenicht. Sein Vorstandskollege Bernhard Schneider, Hauptgeschäftsführer der Evangelischen Heimstiftung (Stuttgart), stellt klar: „Wenn Anträge auf Hilfe zur Pflege nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen abschließend bearbeitet werden, muss den Pflegeheimen eine Abschlagszahlung von mindestens 80 Prozent monatlich überwiesen werden.“

Nachforderungen bei verstorbenen Heimbewohnern 

Ein weiteres Problem sieht der Verband in der unterschiedlichen Handhabung bei der Berücksichtigung von Investitionskosten in den Pflegekostensätzen. Wenn Pflegeheime um- oder neugebaut werden müssen, könnten die Kosten mitunter erst mit einer Verzögerung von bis zu zwei Jahren geltend gemacht werden. Zudem verzögert sich teilweise grundsätzlich die Festsetzung der Investitionskosten auf Seiten der zuständigen Genehmigungsbehörden. Die Folge sei, dass sich Angehörige teils noch Jahre später mit Nachforderungen konfrontiert sehen, obwohl die zu pflegende Person möglicherweise schon verstorben ist. „Hier braucht es schnellere Verfahren, idealerweise mit der Einführung einer Genehmigungsfiktion, wenn nach einer bestimmten Frist kein Bescheid vorliegt“, fordert Tim Redecker, Vorstand von diakonis, das mehrere Pflegeheime in Ostwestfalen-Lippe betreibt. Die Beispiele zeigten zudem den grundsätzlichen Reformbedarf im Pflegesystem.

Über den Verband

Der Verband diakonischer Dienstgeber in Deutschland e.V. (VdDD) vertritt als diakonischer Bundesverband die Interessen von über 200 Mitgliedsunternehmen und Regionalverbänden mit mehr als 580.000 Beschäftigten. Schwerpunkte der Verbandsarbeit sind die Weiterentwicklung des kirchlich-diakonischen Tarif- und Arbeitsrechts, Themen aus Personalwirtschaft und -management sowie die unternehmerische Interessenvertretung.

Ansprechpartner


Herr Tobias Ottmar trägt eine ovale Brille, einen Bart und ein weißes Hemd.
Tobias-B. Ottmar

Referent für Öffentlichkeitsarbeit und Verbandskommunikation